*In dieser Übersicht finden Sie die Höchstbeträge für alle Pflegeleistungen der ambulanten und stationären Pflege. Sofern nicht anders angegeben, werden die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung monatlich gezahlt.
Pflegegeld:
545 Euro
Pflegesachleistung, häusliche Pflege:
1.431 Euro
Teilstationäre Pflege:
1.298 Euro
Vollstationäre Pflegeleistungen:
1.262 Euro
Zuschlag zum pflegebedingten Eigenanteil bei vollstationärer Pflege:
Bis 12 Monate: 5 Prozent
Bis 24 Monate: 25 Prozent
Bis 36 Monate: 45 Prozent
Über 36 Monate: 70 Prozent
Entlastungsbetrag, nach Vorlage der entsprechenden Belege:
125 Euro
Kurzzeitpflege, pro Kalenderjahr:
1.774 Euro
Verhinderungspflege, pro Kalenderjahr:
1.612 Euro
zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel:
40 Euro
Wohnumfeldverbesserung, pro Maßnahme:
4.000 Euro
Wohngruppenzuschlag:
214 Euro
Pauschalleistung für die Pflege von Menschen mit Behinderungen:
max. 266 Euro (15 Prozent der Vergütung)
Stand: September 2024