Pflegeleistungen im Überblick

Oft sind es Kleinigkeiten, die erkennen lassen, dass jemand im Alltag nicht mehr alleine zurechtkommt und Unterstützung benötigt. Bemerkt man Anzeichen wie nachlassende Körperpflege, Schwierigkeiten beim An- und Ausziehen, allgemeine Hilflosigkeit und Ähnliches, ist eine Hilfe zur Unterstützung im alltäglichen Leben ratsam.

Hauswirtschaftliche Versorgung

In der hauswirtschaftlichen Versorgung helfen wir Ihnen die Arbeiten des alltäglichen Lebens zu bewältigen. Unsere Pflegekräfte übernehmen für Sie alle notwendigen, hauswirtschaftlichen Arbeiten.

Unsere Pflegefachkraft begleitet Sie zum Lebensmitteleinkauf, kümmert sich um die Vor- und Zubereitung von Mahlzeiten und haben auch beim gemeinsamen Essen immer ein offenes Ohr für Sie.

Unsere Pflegefachkräfte begleiten Sie bei Erledigungen außer Haus wie dem Gang zum Arzt.

Unsere Pflegefachkräfte helfen nicht nur beim Ausfüllen und Stellen von Anträgen, sondern begleiten Sie auch auf dem Weg zur Post oder den Ämtern.

Unser Pflegekräfte sorgen für ein rundum sauberes Zuhause. Sie kümmern sich beispielsweise darum, dass das Bett gemacht wird, erledigen die Wäsche, Zubereitung von Mahlzeiten, entsorgen den Müll und halten den Haushalt in Ordnung.

Grundpflege

Mit der Grundpflege sind die Maßnahmen zur Versorgung des Körpers gemeint.

Hierzu zählen folgende pflegerische Handlungen:

  • Hilfe bei der Körperpflege (Vollbäder, Duschen)
  • Hilfe bei Nahrungsaufnahme
  • Einreibungen
  • Hilfe bei Ausscheidungen
  • Hilfe bei der Mobilität
  • Hauswirtschaftliche Betreuung (Einkäufe, Wohnungsreinigung etc.)

Behandlungspflege

Unter der Behandlungspflege sind medizinische Maßnahmen zu verstehen. Deren Umsetzung wird vom Arzt angeordnet und soll dazu dienen, das ärztliche Behandlungsziel zu erreichen.

Hierzu zählen folgende medizinischen Leistungen:

  • Verbandswechsel / Wundversorgung
  • Injektionen
  • Infusionen
  • Behandlung chronischer Wunden nach ICW-Standard
  • Dekubitusversorgung
  • Katheterversorgung
  • Stomaversorgung
  • u.v.m.

Die Pflegeleistungen der Behandlungspflege werden ausschließlich durch unsere hochqualifizierten Fachkräfte ausgeführt.

Die Pflegeleistungen nach Pflegegrad auf einen Blick*

Je pflegebedürftiger, desto mehr Pflegeleistungen
Umfang und Höhe der beanspruchbaren Pflegeleistungen richten sich nach dem Pflegegrad der pflegebedürftigen Person.

*In dieser Übersicht finden Sie die Höchstbeträge für alle Pflegeleistungen der ambulanten und stationären Pflege. Sofern nicht anders angegeben, werden die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung monatlich gezahlt.

Sie haben Anspruch auf:

*In dieser Übersicht finden Sie die Höchstbeträge für alle Pflegeleistungen der ambulanten und stationären Pflege. Sofern nicht anders angegeben, werden die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung monatlich gezahlt.

Vollstationäre Pflegeleistungen:
125 Euro (Zuschuss)

Entlastungsbetrag, nach Vorlage der entsprechenden Belege:
125 Euro

zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel:
40 Euro

Wohnumfeldverbesserung, pro Maßnahme:
4.000 Euro

Wohngruppenzuschlag:
214 Euro

Pauschalleistung für die Pflege von Menschen mit Behinderungen:
max. 266 Euro (15 Prozent der Vergütung)

Stand: September 2024

Sie haben Anspruch auf:

*In dieser Übersicht finden Sie die Höchstbeträge für alle Pflegeleistungen der ambulanten und stationären Pflege. Sofern nicht anders angegeben, werden die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung monatlich gezahlt.

Pflegegeld:
316 Euro

Pflegesachleistung, häusliche Pflege:
764 Euro

Teilstationäre Pflege:
689 Euro

Vollstationäre Pflegeleistungen:
770 Euro

Zuschlag zum pflegebedingten Eigenanteil bei vollstationärer Pflege:
Bis 12 Monate: 5 Prozent
Bis 24 Monate: 25 Prozent
Bis 36 Monate: 45 Prozent
Über 36 Monate: 70 Prozent

Entlastungsbetrag, nach Vorlage der entsprechenden Belege:
125 Euro

Kurzzeitpflege, pro Kalenderjahr:
1.774 Euro

Verhinderungspflege, pro Kalenderjahr:
1.612 Euro

zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel:
40 Euro

Wohnumfeldverbesserung, pro Maßnahme:
4.000 Euro

Wohngruppenzuschlag:
214 Euro

Pauschalleistung für die Pflege von Menschen mit Behinderungen:
max. 266 Euro (15 Prozent der Vergütung)

Stand: September 2024

Sie haben Anspruch auf:

*In dieser Übersicht finden Sie die Höchstbeträge für alle Pflegeleistungen der ambulanten und stationären Pflege. Sofern nicht anders angegeben, werden die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung monatlich gezahlt.

Pflegegeld:
545 Euro

Pflegesachleistung, häusliche Pflege:
1.431 Euro

Teilstationäre Pflege:
1.298 Euro

Vollstationäre Pflegeleistungen:
1.262 Euro

Zuschlag zum pflegebedingten Eigenanteil bei vollstationärer Pflege:
Bis 12 Monate: 5 Prozent
Bis 24 Monate: 25 Prozent
Bis 36 Monate: 45 Prozent
Über 36 Monate: 70 Prozent

Entlastungsbetrag, nach Vorlage der entsprechenden Belege:
125 Euro

Kurzzeitpflege, pro Kalenderjahr:
1.774 Euro

Verhinderungspflege, pro Kalenderjahr:
1.612 Euro

zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel:
40 Euro

Wohnumfeldverbesserung, pro Maßnahme:
4.000 Euro

Wohngruppenzuschlag:
214 Euro

Pauschalleistung für die Pflege von Menschen mit Behinderungen:
max. 266 Euro (15 Prozent der Vergütung)

Stand: September 2024

Sie haben Anspruch auf:

*In dieser Übersicht finden Sie die Höchstbeträge für alle Pflegeleistungen der ambulanten und stationären Pflege. Sofern nicht anders angegeben, werden die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung monatlich gezahlt.

Pflegegeld:
728 Euro

Pflegesachleistung, häusliche Pflege:
1.778 Euro

Teilstationäre Pflege:
1.612 Euro

Vollstationäre Pflegeleistungen:
1.775 Euro

Zuschlag zum pflegebedingten Eigenanteil bei vollstationärer Pflege:
Bis 12 Monate: 5 Prozent
Bis 24 Monate: 25 Prozent
Bis 36 Monate: 45 Prozent
Über 36 Monate: 70 Prozent

Entlastungsbetrag, nach Vorlage der entsprechenden Belege:
125 Euro

Kurzzeitpflege, pro Kalenderjahr:
1.774 Euro

Verhinderungspflege, pro Kalenderjahr:
1.612 Euro

zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel:
40 Euro

Wohnumfeldverbesserung, pro Maßnahme:
4.000 Euro

Wohngruppenzuschlag:
214 Euro

Pauschalleistung für die Pflege von Menschen mit Behinderungen:
max. 266 Euro (15 Prozent der Vergütung)

Stand: September 2024

Sie haben Anspruch auf:

*In dieser Übersicht finden Sie die Höchstbeträge für alle Pflegeleistungen der ambulanten und stationären Pflege. Sofern nicht anders angegeben, werden die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung monatlich gezahlt.

Pflegegeld:
901 Euro

Pflegesachleistung, häusliche Pflege:
2.200 Euro

Teilstationäre Pflege:
1.995 Euro

Vollstationäre Pflegeleistungen:
2.005 Euro

Zuschlag zum pflegebedingten Eigenanteil bei vollstationärer Pflege:
Bis 12 Monate: 5 Prozent
Bis 24 Monate: 25 Prozent
Bis 36 Monate: 45 Prozent
Über 36 Monate: 70 Prozent

Entlastungsbetrag, nach Vorlage der entsprechenden Belege:
125 Euro

Kurzzeitpflege, pro Kalenderjahr:
1.774 Euro

Verhinderungspflege, pro Kalenderjahr:
1.612 Euro

zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel:
40 Euro

Wohnumfeldverbesserung, pro Maßnahme:
4.000 Euro

Wohngruppenzuschlag:
214 Euro

Pauschalleistung für die Pflege von Menschen mit Behinderungen:
max. 266 Euro (15 Prozent der Vergütung)

Stand: September 2024

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